Klimafreundliche(re) Dienstreisen
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Inhalt
Kontext
Umwelt- und Klimaschutz spielen in der Lehre, Forschung und Verwaltung der HTW Berlin eine wesentliche Rolle. Die Hochschule ist bestrebt, den ökologischen Fußabdruck ihrer beiden Standorte zu verringern. 2015 begann sie mit dem Aufbau eines Umweltmanagementsystems, wofür sie 2018 die Auszeichnung des europäischen EMAS-Umweltsiegels erhielt. Durch jährliche Umweltprogramme, die u.a. auf biologische Vielfalt, eine umweltfreundliche Mobilität und Energieeinsparung abzielen, reduziert die Hochschule Schritt für Schritt ihre Umweltauswirkungen. Außerdem schloss die HTW Berlin im September 2016 eine Klimaschutzvereinbarung mit dem Land Berlin ab. Damit soll ihr Bestreben zum Ausdruck kommen, einen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes — klimaneutrale Verwaltung bis 2030, klimaneutrales Berlin bis 2050 —zu leisten. Im Wintersemester 2018/19 erfassten Studierende der betrieblichen Umweltinformatik in einem Projekt die Treibhausgasemissionen aus Dienstreisen. Demnach verursachten HTW-Beschäftigte allein 2017 263 t Treibhausgase (THG) durch dienstliche Flugreisen, was ungefähr 9 % der gesamten Treibhausemissionen der HTW Berlin ausmacht; bei jedem zweiten Flug handelte es sich um einen Kurzstreckenflug unter 750 km. Daraufhin diskutierten die Studierendengruppe, Mitarbeiterinnen aus der Personalabteilung, die Referentin der Vizepräsidentin für Forschung und Transfer und die Umweltmanagementbeauftragte neben den bereits forcierten Maßnahmen zur Sensibilisierung weitere Bausteine zur Reduktion von THG. Sie berichteten der Hochschulleitung von den Ergebnissen des Studierendenprojekts. Die Hochschulleitung nahm die Ergebnisse zum Anlass, durch ihren Beschluss auf die Reduktion der THG-Emissionen hinzuwirken. Dabei erfuhr sie fachliche Unterstützung von Professorinnen. Der Beschluss führte im Nachgang auch zu Kritik: Einige Dienstreisen dauern nun ggf. länger und / oder finden aufgrund der Reisedauer gar nicht erst statt.
Ziele
- Jährliche Reduktion von Treibhausgasen aus Dienstreisen
- Klimakompensation der weiterhin getätigten Dienstreisen ab 2020
- Substitution von Dienstreisen durch vorhandene Video- und Telefonkonferenztechnik
- Sensibilisierung für die Umweltschädlichkeit von Flugreisen durch eigenständiges Ausrechnen der CO2-Emissionen jedes Fluges
- Anregung Wertewandel in Hochschule: hochschulpolitisch hat klimafreundliches Verhalten ggü. Zeitersparnis und Kosten Priorität
Beitrag nachhaltige Mobilität
Die HTW Berlin hat im September 2019 eine in Deutschland einmalige Regelung getroffen, die im Dezember 2019 die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde in ähnlicher Form beschlossen hat (siehe Good Practice-Sammlung „Suffizienz an Hochschulen im ländlichen Raum“): Wenn das Ziel einer Dienstreise innerhalb von sechs Stunden mit der Bahn erreichbar ist, dürfen Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Beschäftigte der Verwaltung ab 2020 nicht mehr fliegen. Für Mittel- und Langstreckenflüge leistet die HTW Berlin grundsätzlich eine THG-Kompensation, um die entstehenden Umweltschäden zu mindern und monetär abzubilden sowie die Beschäftigten für die Umweltschädlichkeit von Flugreisen zu sensibilisieren.
Die Zeitspanne von sechs Stunden legten wir auf Basis der Flugziele unserer Beschäftigten fest. Sie berücksichtigt gleichermaßen Zeitaufwand, Reisekosten und Emissionseinsparungen. Gleichzeitig sind die Hochschulmitglieder aufgefordert, verstärkt auf eine frühzeitige Reiseplanung und die Nutzung von Fahrpreisermäßigungen (Sparpreise, BahnCard) zu achten. Bei der Nutzung der Bahn haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich die Kosten einer privaten BahnCard erstatten zu lassen, wenn sich die Anschaffung durch dienstliche Fahrten amortisiert hat. Das führt ggf. dazu, dass Beschäftigte auch privat vermehrt die Bahn statt das Flugzeug nutzen. Wir flankieren die Regelung durch die Bereitstellung von Telefon- und Videokonferenztechnik sowie Software und die Veröffentlichung eines Tutorials, sodass wir Dienstreisen ggf. gänzlich vermeiden. Somit orientiert sich die Regelung an dem konsequenten Grundsatz, THG-Emissionen prioritär durch Verhaltensänderungen zu vermeiden, zweitens durch den Umstieg auf die Bahn zu verringern und drittens die übrigen Emissionen zu kompensieren.
Aufbau und Inhalt
Das Ende 2019 im Fachbereich 2 fertiggestellte digitale Dienstreiseportal erleichtert die Umsetzung deutlich. Beantragen Beschäftigte eine Dienstreise, erscheint bei der Wahl des Verkehrsmittels „Flug“ der Hinweis auf die 6-Stunden-Regelung. Über einen Link tragen Antragsteller*innen die CO2-Emissionen ihres geplanten Fluges ein. Die finanziellen Kosten für die Kompensation der Emissionen erscheinen in der Gesamtrechnung der Dienstreise. Aus dem Budget, dem die jeweiligen Mitarbeiter*innen-Stellen zugeordnet sind, werden die Kosten beglichen. Die Personalabteilung überführt sie auf eine gesonderte Kostenstelle für Klimakompensation.
Aktuell bereiten wir eine Roadmap für die Klimakompensation vor: Weil der Aufbau eines hochschuleigenen Klimaschutzprojektes zeitintensiv ist, finanzieren wir voraussichtlich in den nächsten zwei Jahren zunächst ein Klimaschutzprojekt im globalen Süden. Wichtig ist hierbei, dass das ausgewählte Projekt nicht nur ökologische, sondern auch soziale Kriterien erfüllt. Die Ausschreibung für die Klimakompensation erfolgt im 4. Quartal 2020. Parallel entwickeln Professor*innen der Hochschule, die Hochschulleitung und die Umweltmanagementbeauftragte ein hochschuleigenes, möglichst lokales Klimaschutzprojekt. Dieses berücksichtigt nicht nur die Expertise unserer Professor*innen, sondern ermöglicht Studierenden über Projektkurse Praxiserfahrungen.
Des Weiteren gibt es im digitalen Dienstreiseportal die Möglichkeit, einen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme von der 6-Stunden-Regelung zu stellen. Bewusst haben wir nur wenige und strenge Ausnahmegründe formuliert. Die Hochschulleitung prüft diese Ausnahmen. Die Umweltmanagementbeauftragte evaluiert die Entwicklung der THG-Emissionen aus Dienstreisen über die im Dienstreiseportal angelegte Statistik und schlägt der Hochschulleitung gegebenenfalls Anpassungsbedarf der bisherigen Regelung vor.
Ergebnisse
Angesichts der Reisebeschränkungen durch COVID-19 können wir aktuell noch keine Aussagen über die Reduktion von THG durch die Maßnahmen treffen. Gemäß der Analyse des bereits erwähnten Studierendenprojekts fanden 2017 245 Flugreisen mit einer Strecke unter 750 km statt. Der Anteil an allen Flugreisen betrug 44 %. Allerdings können wir aus diesen Zahlen nicht ableiten, dass im kommenden Jahr eine Einsparung von ungefähr 245 Flugreisen durch das Verbot zu erwarten ist. Zum einen etablierten sich schnellere Zugverbindungen nach z.B. Stuttgart und München. Zum anderen können wir die 750 km-Grenze nicht mit der 6-Stunden-Regelung unserer Hochschule gleichsetzen.
Es ist davon auszugehen, dass die Regelungen zu einer Veränderung des Bewusstseins führen. Inwieweit sie auch im privaten Leben ein klimafreundlicheres Reisen bewirken, ist noch nicht absehbar.
Durch die Veröffentlichung von Informationen zur Nutzung von Telefon- und Videokonferenztechnik befähigen wir Beschäftigte, digitale Möglichkeiten der Kommunikation zu nutzen. Etwaige Sorgen vor technischen Problemen beseitigen wir durch die Benennung von Ansprechpersonen. Die Nutzung digitaler Tools zur Kommunikation hat durch die COVID-19-bedingten Beschränkungen weiteren Auftrieb erhalten.
Verstetigung
Die Regelung ist durch den Beschluss der Hochschulleitung formalisiert und mithilfe des digitalen Dienstreise-Tools fest in der Hochschulstruktur verankert. Die Einbindung der Beschäftigten erfolgte über E-Mails, Newsletterbeiträge, FAQ im Intranet und eine Informationsveranstaltung.
Studentische Partizipation
Studierende der betrieblichen Umweltinformatik erarbeiteten im Rahmen eines Projekts die Datengrundlage für den Beschluss, indem sie das Mobilitätsverhalten der Beschäftigten und die durch Dienstreisen emittierten THG für 2017 auswerteten. Überdies griffen sie das Vorhaben der Personalabteilung auf, ein hochschulweites, digitales Dienstreisemanagement zu etablieren. Sie stellten Anforderungen, mögliche Probleme sowie Lösungsschritte zusammen. Diese umfassten bspw. die Vermeidung von Medienbrüchen und die Normierung von Daten. Anschließend stellten sie die Ergebnisse den Beschäftigten vor. Die Personalabteilung berücksichtigte die Vorschläge beim Programmieren des digitalen Dienstreiseportals.
Umsetzung
Einblicke
Wir möchten nicht nur durch unsere Forschungsaktivitäten, sondern auch als Institution einen spürbaren Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten.
Prof. Dr. Stefanie Molthagen-Schnöring, Vizepräsidentin
Zukunftsideen
Sukzessive wollen wir andere Verkehrsmittel und Lösungen betrachten, um THG-Emissionen zu minimieren: z.B. die Pkw-Nutzung für Dienstreisen und die Anreise an die Hochschule.
Die 6-Stunden-Regelung für Flugreisen basiert auf der Analyse der Flugziele der Hochschulangehörigen. Zukünftig ist aber nach einer Evaluation auch eine Anpassung möglich.
Perspektivisch streben wir ein klimafreundliches Mobilitätsmanagement an, das alle Statusgruppen und Formen der Mobilität in den Blick nimmt. Vor der Umsetzung möchten wir einen Austausch unter den Hochschulen initiieren, um Erfahrungen und Ideen für ein klimafreundliches Mobilitätsmanagement auszutauschen.
Bisherige Erfolge
- Sensibilisierung der Hochschulmitglieder
- weniger Kurzstreckenflüge
- mehr Transparenz über vorhandene Videokonferenztechnik