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Die Initiative ‚Unter 1000 mach ich’s nicht‘ und ein neues Bundesreisekostengesetz

Ein Blick auf die Selbstverpflichtungsinitiative und das Bundesreisekostengesetz

Auch wir haben mit abgestimmt! Die Initiative ‚Unter 1000 mach‘ ich’s nicht!‘ forderte Wissenschaftler_innen auf, mit Selbstverpflichtung für produktive Klimaschutzmaßnahmen voran zu schreiten. Konkret war die Forderung: Verzicht auf dienstliche Kurzstreckenflüge. Die Initiative setzt dabei auf sichtbare Solidarisierung, sprich: Es ist inzwischen genereller Konsens, sich für Klimaschutz einzusetzen, gleichzeitig kommt dabei immer die Frage auf, „Nützt es, wenn ich allein etwas tue?“ bzw. die Aussage „Was wird mein Verhalten schon ändern!“. In einer sichtbaren Vernetzung und Solidarisierung will diese Selbstverpflichtungsinitiative eine Antwort aufzeigen. Nein, nicht nur du allein, sondern viele Einzelne gehen diese Schritte. Zusammen ergibt das Sinn.

Was bedeutet aber diese Forderung für die Deutsche Bahn bzw. das gesamte Bahnverkehrsnetz? Hier soll an der bereits geplanten Erweiterung des öffentlichen Bahnverkehrs angeknüpft werden. Bis 2030 plant die DB eine Erweiterung ihrer Kapazitäten auf 200 Millionen Fahrgäste. Es gibt also eindeutig Kapazitäten, hier muss also angesetzt werden, um Strukturwandel zu ermöglichen.

Werfen wir noch ein Blick direkt in das Klimaschutzprogramm 2030, an dem sich die Forderung der Selbstverpflichtungsinitiative orientierte. Dort ist auch das Ziel festgehalten, die Emissionen aus Dienstreisen zu vermindern und künftig den Fokus auf eine starke Verminderung der CO2-Reduzierung bei (Dienst-)Reisen zu legen. Es sollen Aspekte wie Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit mit eingebunden werden. Damit rutscht eben die Bahn als Hauptakteur in den Mittelpunkt und in dem Kontext soll das Bundesreisekostengesetz wie folgt re-strukturiert werden:

  • Bahnnutzung wird erstattet, sofern es im Zusammenhang mit den Forderungen des Klimaschutzprogrammes steht – also für uns eigentlich immer.
  • Höhere Kosten (allein durch die Wahl Bahn statt Flugzeug, aber auch) durch Übernachtungskosten werden erstattet sowie die CO2-Kompensationen für die Verkehrsmittelnutzung.
  • Zeitintensivere Bahnfahrten sollen durch die Möglichkeit des mobilen Arbeitens einen stärkeren Anreiz bekommen und damit aufgewertet werden.

Das Gesetzt soll demnächst in Kraft treten, die Regelungen können aber von den Bundesbehörden auch schon ‚ab sofort‘ angeführt werden – das nennen wir mal einen Schritt in eine tolle Richtung!